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Sie haben keine Lust, in der Warteschleife zu hängen? Sie wollen Ihren Servicetermin jederzeit unkompliziert und schnell vereinbaren?
Dann buchen Sie Ihren persönlichen Werkstatt-Termin über die Online-Terminvereinbarung. Einfach und bequem.
Sie haben Fragen, die sich online nicht klären lassen? Dann stehen wir Ihnen jederzeit gern mit Rat und Tat per E-Mail unter nl.hamburg@bmw.de beiseite.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Warnhinweis.
Im Namen der BMW Niederlassung Hamburg werden aktuell unseriöse Angebote für Gebrauchte PKW und gebrauchte BMW Motorräder im Internet verbreitet.
Wie erkennen Sie ein solches betrügerisches Angebot?
- Rechnungsdokumente sind nicht in der deutschen Sprache verfasst
- Rechnungskopf enthält neben der Adresse der BMW Niederlassung Hamburg auch noch eine weitere Adresse im Ausland
- Sie werden zur Zahlung der Fahrzeugs per Vorkasse aufgefordert
- Sie haben das Angebot in Portalen außerhalb von Deutschland gefunden
- Die BMW Niederlassung Hamburg nutzt grundsätzlich keine Whats-App Kontakte
Haben Sie das Gefühl, ein unseriöses Angebot im Namen der BMW Niederlassung Hamburg erhalten zu haben?
Dann melden Sie uns dies bitte dringend unter nl.hamburg@bmw.de
Hinweis.
Sehr geehrte Kund:innen,
aufgrund von Umbauarbeiten ist der BMW Verkaufsraum am Offakamp 10-20, 22529 Hamburg, bis auf weiteres gesperrt.
Sie finden unsere BMW Verkaufsberater:innen in den Räumlichkeiten von MINI am Offakamp.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Team der BMW Niederlassung Hamburg
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Unsere Serviceleistungen.
Nur gültig bei Kauf, Finanzierung, Leasing von ausgewählten BMW Jungen Gebrauchten Aktionsfahrzeugen der teilnehmenden BMW AG Niederlassungen Deutschland.
Angebot gültig bis zum 30.10.2024 bzw. solange der Vorrat reicht und bei Zulassung bis zum 30.11.2024.
Die Zusatzangebote sind nicht bar auszahlbar und nicht verrechenbar mit anderen Aktionen. Folgende Zusatzangebote stehen zur Auswahl: Überzahlung Ihres Gebrauchten i.H. von 1.000,- € – 2500,- €**; Teile und Zubehör i.H. von 750,- € ; BMW Service Inclusive i.H. von 750,- €; Anrechenbar auf die Finanzierung i.H. von 750,- €.
** Das angebotene Fahrzeug ist die Basis für die Höhe der Inzahlungnahmeprämie.
Inzahlungnahmeprämie für 1er, 2er, X1, X2, Z4: 1.000 €; Inzahlungnahmeprämie für 3er, 4er, i4, 5er, i5, X3, X4: 1.500 €; Inzahlungnahmeprämie für 6er, 7er, 8er, X5, X6, X7, XM, iX: 2.000 €;
Ist das angebotene Fahrzeug ein BEV oder PHEV so kann der Gruppenwert um 500,- € erhöht werden.
Voraussetzung für die Inzahlungnahmeprämie ist der Ankauf eines auf den Käufer/in zugelassenen Fahrzeugs durch die jeweilige BMW AG Niederlassung Deutschland.
Alle Preise inkl. MwST.
Der Nachlass gegenüber der UPE ist fahrzeuggebunden. Gültig für Wartung und Verschleißreparaturen (Lohn & Original BMW Teile) auf das angegebene und im System hinterlegte Fahrzeug ab fünf Jahren. Ausgenommen sind Aufträge zu Räder und Reifen, Smart Repair, Fahrzeugpflege, Karosserie- und Lackarbeiten, Glasreparaturen, Scheibentausch, der Kauf von Teilen ohne Serviceauftrag, Zubehör und Accessoires. Die Fahrgestellnummer (FIN) muss auf der Rückseite eingetragen sein. / Angebote nur gültig für Endverbraucher in handelsüblichen Mengen und nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Die BMW 5+ Karte ist ab Austellungsdatum mindestens zwei Jahre in allen BMW Niederlassungen in Deutschland gültig. Wertangaben inkl. MwSt. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Stand 07/2020.
Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 70.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 70.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten
Haushaltsführung) überlassen wurde.
Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; Stand 06/2024. Alle Preise inkl. der gegebenenfalls gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht (mit Ausnahme Kilometerleasing ohne Erwerbsverpflichtung). Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Wir vermitteln Leasingverträge und Finanzierungsverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München.
Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen Sonderausstattungen. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und zu elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.